Bedeutung
Barrierefreiheit für Websites bedeutet, dass diese für alle Menschen nutzbar gemacht werden.
Bisher wurde beim Design von Websites häufig nicht daran gedacht, dass Menschen mit Sinnes- oder Körperbehinderungen die erstellten Webseiten unter Umständen nicht richtig bedienen können.
Die häufigsten Fehler sind feste Schriftgrößen, fehlende Beschreibungen für Grafiken, schlechte Kontraste durch eine ungünstige Farbgebung oder schlechte Strukturierung von Inhalten durch die Verwendung von Layout-Tabellen.
Konzepte
Die Umsetzung von barrierefreiem Webdesign erfordert ein Umdenken in der Web-Entwicklung.
Ziel muss es sein, Websites geräteunabhängig zu gestalten.
Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Website auch ohne Maus, nur mit Tastatur navigierbar sein muss.
Auch ist der Monitor nicht das einzige Medium für die Darstellung einer Website. Alternativ gibt es zum Beispiel Screenreader, die eine Webseite vorlesen oder Braille-Zeilen, die eine Webseite ertastbar machen.
Gesetzeslage
Der Gesetzgeber schreibt in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vor, dass Websites von Bundesbehörden barrierefrei umgesetzt sein müssen.
Ab dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtend für Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum in den Verkehr gebracht werden. Das BFSG überführt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht.
Ich habe die Entwicklung neuer Websites inzwischen vollständig auf barrierefreies Webdesign umgestellt.